Hilfe und FAQ

Fragen und Antworten

Zu allen Fragen rund um energiehoch3 und unser günstiges Energieangebot findest Du hier umfangreiche Informationen. FAQ steht für „Frequently Asked Questions“ (häufig gestellte Fragen) – Mehr findest Du auch in unserem Energielexikon.

Allgemeine Fragen


Wer steht hinter energiehoch3?

gashoch3 und stromhoch3 sind Angebote der energiehoch3 GmbH. Das Unternehmen wurde im Jahr 2006 nach der Liberalisierung des Energiemarktes gegründet und versorgt Verbraucher und Unternehmen bundesweit mit Erdgas und Strom. Die energiehoch3 GmbH ist ein Tochterunternehmen der GELSENWASSER AG.


Was ist das Besondere an energiehoch3?

Ein klares und faires Angebot, reduziert auf das, worauf es ankommt: Wir versorgen Dich mit Erdgas und Strom. Direkt und sicher. Der Wechsel zu uns ist kostenlos, ohne Lieferunterbrechungen und Aufwand.

energiehoch3: Immer günstig an Deinem Wohnort. Oder wir bieten unsere Leistungen (noch) nicht an. Unser Preis ist ehrlich. Wir tricksen nicht mit Vorauszahlungen, Kautionen oder Lockangeboten.


Was bedeutet das energiehoch3-Prinzip?

Wir bieten günstiges Erdgas und günstigen Strom an Deinem Wohnort an.

energiehoch3 ist offen, ehrlich und transparent. Bei uns gibt es keine Vorauszahlungen, keine Kautionen oder Boni.


Kann ich vom Energieliefervertrag zurücktreten?

Gar kein Problem! Schick' uns einfach innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Deinen Widerruf an service@energiehoch3.de. Du kannst dafür die folgenden Formulare verwenden:

Musterwiderrufsformular Strom

Musterwiderrufsformular Gas


Was muss ich tun, wenn mein Verbrauch sich ändert?

Eigentlich nichts. Die Höhe Deiner Abschläge wird jedes Jahr Deinem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Dir mit der energiehoch3-Jahresendabrechnung mitgeteilt. Abgesehen davon kannst Du gerne Deinen Abschlag auch in Deinem individuellen Online-Servicecenter ändern.


Wie kann ich mich am Online-Servicecenter anmelden?

Um die Migration Deiner alten Registrierung in unserem neuen Online-Servicecenter durchzuführen: Gehe in unserem Online-Servicecenter auf die Abfrage Benutzername/Kennwort und gib bitte als Benutzernamen Deine Vertragskontonummer und ein beliebiges Kennwort ein. Du wirst auf das Formular für die Migration Deiner Daten geführt.

Um sich in unserem neuen Online-Servicecenter anzumelden: Bitten registriere Dich komplett neu. Wähle dazu in unserem Online-Servicecenter „Neues Benutzerkonto anlegen“ und gib bitte einen Benutzernamen und ein Kennwort Deiner Wahl ein. Mit diesen Daten kannst Du Dich dann anmelden und zukünftig auf Dein Kundenkonto zugreifen.


Wie sind die aktuellen Preise?

Deinen Energiepreis kannst Du unter Angabe Deines Jahresverbrauchs und Deiner Postleitzahl mit unserem Preisrechner berechnen.


Wie setzen sich die Monatsabschläge zusammen?

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden. Wir fordern die Monatsabschläge im Laufe eines Verbrauchsmonats an. Dies erfolgt 11-mal pro Jahr. Den 12. Abschlag fordern wir dann mit der Jahresrechnung ein oder verrechnen diesen mit einem eventuellen Guthaben. Das vereinfacht die Sache sowohl für Dich als Kunden wie auch für uns.


Ist es möglich Vertragsunterlagen per Post zu erhalten?

Die energiehoch3 GmbH ist ein reiner Online-Vertrieb. Daher gibt es keine Vertragsunterlagen, die wir Dir postalisch zuschicken können. Alle relevanten Daten, wie z. B. das Anmeldeformular, kannst Du auf unserer Homepage unter www.energiehoch3.de einsehen. Als energiehoch3-Kunde kannst Du gerne Deine Rechnung per Post anfordern. Dafür musst Du eine Gebühr in Höhe von 3 Euro pro Rechnung entrichten.


Was bedeuten die Bestandteile meiner Rechnung?

Eine ausführliche Rechnungserklärung Strom findest Du unter folgendem Link: energiehoch3 Rechnungserklärung Strom
Eine ausführliche Rechnungserklärung Gas findest Du unter folgendem Link: energiehoch3 Rechnungserklärung Gas

Der Anbieterwechsel


Wie kann ich zu energiehoch3 wechseln?

Du musst lediglich das Online-Formular ausfüllen und absenden. Den Rest — auch die Kündigung bei Deinem bisherigen Strom- oder Gasversorger — übernehmen wir. Nach etwa drei bis acht Wochen fließt energiehoch3 durch Deine Leitung.

Übrigens ist der Wechsel zu energiehoch3 absolut risikofrei — es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Energieversorgung für Dich zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.


Wer kann zu energiehoch3 wechseln?

Grundsätzlich kann jeder Verbraucher zu energiehoch3 wechseln, der einen eigenen Strom- oder Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Energieanbieter hat — also direkt die Rechnungen erhält und bezahlt.

Wenn Du Mieter bist und der Hauseigentümer sich um die Energieversorgung kümmert, mache ihn doch einfach auf das günstige Angebot von energiehoch3 aufmerksam. So könnt Ihr gemeinsam sparen!


Ist der Wechsel zu energiehoch3 kostenfrei?

Ja, natürlich!


Welche Daten benötige ich?

Alle benötigten Informationen findest Du auf Deiner letzten Strom- oder Gasrechnung — um die günstige Energie von energiehoch3 bestellen zu können, brauchst Du diese Daten:

  • Deine persönlichen Daten
  • Deinen Jahresverbrauch
  • Zählernummer Deines Strom- bzw. Gaszählers
  • Name des örtlichen Energieversorgers bzw. bisherigen Strom- oder Gaslieferanten

Wie lange dauert der Wechsel zu energiehoch3?

In der Regel beginnt die Versorgung drei bis acht Wochen nach Abschluss des Vertrages.

Kündigungsfristen bei Deinem bisherigen Strom- bzw. Gaslieferanten können den Wechsel zu energiehoch3 natürlich verzögern — wir halten Dich in diesem Falle auf dem Laufenden.


Kann ich zu energiehoch3 wechseln, wenn ich neu baue?

Na klar! Du kannst einen Strom- oder Gasliefervertrag für Dein neues Haus zum Einzugstermin bzw. zum Tag der Zählersetzung, also sobald der Zähler installiert worden ist, abschließen. Der Vertragsabschluss für das von Dir gewählte Energieprodukt sollte nach Möglichkeit vor Deinem Einzugstermin erfolgen bzw. zeitgleich mit der Installation des Zählers, damit wir Deinen Antrag frühzeitig bearbeiten können. Der Vertragsabschluss für das von Dir gewählte Energieprodukt sollte nach Möglichkeit vor Deinem Einzugstermin erfolgen bzw. zeitgleich mit der Installation des Zählers, damit wir Deinen Antrag frühzeitig bearbeiten können.


Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Da wir einen Umzug bei Deinem Netzbetreiber 5 Wochen rückwirkend und 12 Monate in die Zukunft melden können, solltest Du uns möglichst zeitnah zu Deinem Einzugstermin mit der Belieferung Deiner neuen Wohnung beauftragen. Bitte teile Deinen Belieferungswunsch durch energiehoch3 auf Rückfrage Deinem zuständigen Grundversorger mit.

Schließt Du für die neue Wohnung keinen neuen Vertrag mit energiehoch3 ab, entsteht beim Einzug automatisch ein Strom- bzw. Gasliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Diesen kannst Du jedoch mit einer zweiwöchigen Frist kündigen, um dann zu energiehoch3 zu wechseln.


Welche Daten benötigt energiehoch3 bei einem Umzug?

Um die günstige Enerige von enerigehoch3 bestellen zu können, brauchst Du diese Daten:

  • Deinen Jahresverbrauch
  • Zählernummer Deines Strom- bzw. Gaszählers
  • Name des örtlichen Energieversorgers bzw. bisherigen Strom- oder Gaslieferanten
  • Einzugsdatum

Was ist bei einem Erstbezug zu beachten?

Du beziehst einen Neubau? Und Du willst direkt von energiehoch3 beliefert werden? Kein Problem! Dann melde Dich bitte 5 Wochen vor oder 12 Monate nach Einzug bei uns an. Solltest Du Deine Zählernummer noch nicht vorliegen haben, ist das kein Problem. Sobald der Zähler installiert ist, erfahren wir in der Regel Deine Zählernummer vom zuständigen Netzbetreiber. Alles Weitere übernehmen wir für Dich!


Soll ich selbst bei meinem alten Energieversorger kündigen?

Nein, das übernehmen selbstverständlich wir für Dich.


Wo finde ich meinen Strom- bzw. Gaszähler?

Der Strom- bzw. Gaszähler ist in der Regel in Deiner Wohnung, im Keller oder im Eingangs- bzw. Flurbereich. Solltest Du den Zähler nicht finden, kann Dir die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Deine Zählernummer findest Du auf Deiner letzten Strom- bzw. Gasrechnung und natürlich auch auf dem jeweiligen Zähler.


Wann erhalte ich die Vertragsunterlagen?

Die Vertragsunterlagen erhältst Du von uns per E-Mail an die von Dir bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.


Ist eine Preisanpassung geplant?

Derzeit ist keine Preisanpassung angedacht! Sollte dies der Fall sein, wirst Du mindestens sechs Wochen vor einer Preisanpassung per E-Mail an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.


Kann ich mündlich energiehoch3 bestellen?

Ja. Die Bestellung von energiehoch3-Produkten ist auch über unsere Telefonhotline möglich.


Ich betreibe zwar ein Gewerbe, habe aber keine USt-IdNr. – was nun?

Kein Problem. Für die Registrierung ist die USt-IdNr. nicht zwingend erforderlich. Solltest Du die Umsatzsteuer für Dein Gewerbe zu einem späteren Zeitpunkt absetzen wollen, kannst Du die USt-IdNr. bei Deinem zuständigen Finanzamt anfordern und unserem Kundenservice nach Erhalt zur Anpassung Deiner Rechnungsdaten übermitteln.


Wie kann ich feststellen, ob meine Online-Anmeldung funktioniert hat?

Die Online-Anmeldung hat funktioniert, wenn Du von uns eine Bestätigungs-E-Mail erhalten hast. Bitte beachte, dass Deine Bestellung erst aktiviert ist, wenn Du den Aktivierungslink in Deiner Bestätigungs-E-Mail angeklickt hast. Solltest Du keine E-Mail erhalten haben, liegt es vielleicht an den Einstellungen Deines Spam-Filters.


Mein alter Versorger hat die Preise erhöht. Kann ich kündigen und zu energiehoch3 wechseln?

Aufgrund des Sonderkündigungsrecht im Rahmen einer Preiserhöhung kannst Du bei Deinem aktuellen Versorger nur selbstständig kündigen und zu uns wechseln. Beachte hierzu die Frist auf Deinen Preisanpassungsschreiben bzw. der dazugehörigenden E-Mail.


Online Kundencenter


Login


Kann ich mehrere Verträge unter einem Online-Servicecenter-Zugang verwalten?

Ja! Solange Deine Verträge unter ein und derselben Geschäftspartnernummer laufen und Deine E-Mail-Adresse bei jedem Vertrag identisch ist, erhältst Du einen Online-Servicecenter-Zugang für all Deine bei energiehoch3 angemeldeten Verträge.


Welchen Benutzernamen kann ich auswählen?

Denk Dir ein Wort aus, mit dem Du dich in unserem Online-Servicecenter anmelden möchtest.

Beachte bitte, dass…

  • der Benutzername mindestens 5-stellig und maximal 40-stellig sein sollte.
  • er aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen bestehen kann.
  • zwischen Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird.
  • der Benutzername sich nach der ersten Registrierung nicht mehr ändern lässt.

Kann ich meinen Benutzernamen für das Online-Servicecenter ändern?

Nein! Der Benutzername, der bei der Registrierung einmal festgelegt wurde, lässt sich nicht mehr ändern.


Was mache ich, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?

Kein Problem! Schreib uns eine E-Mail oder rufe unseren Kundenservice (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1 an.


Kann ich mein Passwort für das Online-Servicecenter ändern?

Jederzeit! Beachte aber bitte, dass…

  • das Passwort aus mindestens 8 Zeichen bestehen muss.
  • mindestens ein Großbuchstabe vorhanden ist.
  • das Passwort einen Kleinbuchstaben und eine Ziffer oder Sonderzeichen hat.

Wie kann ich mein Passwort ändern?

Um Dein Passwort zu ändern, musst Du Dich beim Online-Servicecenter anmelden. Im Menü kannst Du unter „Ihre Daten“ ein neues Passwort vergeben.

Passwort

Änderung Deiner persönlichen Daten


Wo kann ich im Online-Servicecenter meine persönlichen Daten ändern?

Im Menüpunkt „Ihre Daten“ kannst Du über den Button „Ändern“ Deine Rechnungsanschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse ändern.

Kontaktinformationen

Warum kann ich meinen Namen nicht korrigieren/ändern?

Die Änderung des Namens hat Auswirkungen auf den zwischen Dir und energiehoch3 bestehenden Liefervertrag. Für Namensänderungen schreibe uns bitte eine Nachricht entweder direkt aus dem Online-Servicecenter über den Menüpunkt „Kontaktieren Sie uns“ oder per E-Mail an: service@energiehoch3.de. Gerne kannst Du uns auch (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1 anrufen.


Zählerstand


Wo kann ich meinen Zählerstand eingeben?

Wo kann ich meinen Zählerstand direkt eingeben?

Unter folgendem Link kannst Du Deinen Zählerstand direkt erfassen: Zählerstand erfassen

Wo kann ich im Online-Servicecenter meinen Zählerstand eingeben?

Im Menüpunkt „Ablesung und Verbrauch“ kannst Du unter „Zählerstandserfassung“ Deine Zählerstände eingeben. Solltest Du mehrere Zählerstände für mehrere Zähler eingeben, achte bitte darauf, dass Du die Stände den entsprechenden Zählern zuordnest. Bitte überprüfe des Weiteren das Ablesedatum und klicke auf den Button „Speichern“. Nach Eingabe des Zählerstandes erfolgt eine Plausibilitätsprüfung.

Ihre Verbräuche

Wieso meldet mir das System, meine Zählerstände seien nicht im erwarteten Bereich (unplausibel)?

Aufgrund Deines bisherigen Verbrauchsverhaltens hat das System einen zu erwartenden Verbrauch kalkuliert. Der von Dir eingegebene Wert weicht von diesem ab. Prüfe Deinen Zählerstand noch einmal.


Warum kann ich keinen Zählerstand eingeben?

Hast Du vielleicht in diesem Monat bereits einen Zählerstand erfasst? Denn es ist pro Monat nur eine Eingabe möglich. Beachte bitte, dass Du einen Zählerstand höchstens 7 Tage rückwirkend erfassen kannst. Eine Eingabe in die Zukunft ist ebenfalls nicht möglich.


Wie kann ich meinen Zählerstand im Nachgang korrigieren, falls ich mich bei der Eingabe vertan habe?

Die Korrektur übernehmen wir für Dich. Schreibe uns einfach eine Nachricht entweder direkt aus dem Online-Servicecenter über „Kontaktieren Sie uns“ oder per E-Mail an: service@energiehoch3.de. Gerne kannst Du uns auch (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1) anrufen.


Wie lese ich meinen Zählerstand ab?
Stromzähler:

Der Zählerstand des unteren Bildes beträgt beispielsweise 162.911,7 kWh und befindet sich im oberen Teil des Zählers. Bei der Zählereingabe sind keine Nachkommastellen anzugeben. Bitte prüfe vorab die Zählernummer.

Stromzähler
Gaszähler:

Der Zählerstand des unteren Bildes beträgt beispielsweise 165.918,23 und befindet sich meistens im mittleren Teil des Zählers. Bei der Zählereingabe sind keine Nachkommastellen anzugeben. Bitte prüfe vorab die Zählernummer.

Gaszähler

Was ist, wenn ich den Zählerstand zu spät mitteile?

Du kannst uns bis zur Erstellung Deiner Abrechnung Zählerstände über das Online-Servicecenter mitteilen. Sollte in der Zwischenzeit Deine Abrechnung erstellt sein, ist die Eingabe der Zählerstände für den abgerechneten Zeitraum nicht mehr möglich. Solltest Du uns keinen Zählerstand zur Erstellung Deiner Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt haben, haben wir entweder einen von Deinem örtlichen Netzbetreiber erhaltenen Zählerstand in der Abrechnung berücksichtigt oder einen rechnerisch ermittelten Zählerstand genutzt.


Was mache ich, wenn ich einen neuen Zähler bekommen habe?

In der Regel informiert uns Dein örtlicher Netzbetreiber über Deinen Zählerwechsel. Zur Sicherheit setze uns bitte zusätzlich darüber in Kenntnis. Teile uns bitte Deine alte und Deine neue Zählernummer und die dazugehörigen Zählerstände mit. Schreibe uns einfach eine Nachricht entweder direkt aus dem Online-Servicecenter oder per E-Mail an: service@energiehoch3.de. Gerne kannst Du uns auch (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1 anrufen.


Muss ich Euch den Ein- und Auszugszählerstand mitteilen?

Beim Einzug wird uns der Zählerstand vom örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt. Für eine korrekte und schnelle Endabrechnung benötigen wir Deinen Auszugszählerstand, also im Falle einer Kündigung oder bei Deinem Auszug.


Wieso enthält meine Abrechnung geschätzte Zählerstände?

Sollten wir weder von Dir noch von Deinem örtlichen Netzbetreiber einen Zählerstand zur Erstellung der Abrechnung mitgeteilt bekommen haben, müssen wir auf einen geschätzten Zählerstand zurückgreifen. Sollte Dein Zählerstand / Deine Zählerstände erheblich abweichen, kannst Du uns gerne kontaktieren.


Bankeinzug


Wie kann ich eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen bzw. ändern?

Im Menüpunkt „Ihre Daten“ kannst Du unter „Bankverbindung“ ein vorhandenes Mandat ändern oder ein neues erteilen.

Sepa-Mandat-Erteilen

Wieso kann ich mein neues SEPA-Mandat nicht im Online-Servicecenter sehen?

Wenn Du die Änderung zu einem Datum in der Zukunft vorgenommen hast, ist alles richtig. Die Daten werden erst zu dem eingegebenen Datum zu sehen sein.


Wie kann ich ein erteiltes SEPA-Basislastschriftmandat widerrufen?

Bitte kontaktiere hierfür unseren Kundenservice per Telefon (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1 oder per E-Mail an service@energiehoch3.de.


Verträge


Wo kann ich die aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen nachlesen?
Unsere aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen Strom findest Du hier.
Unsere aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen Gas findest Du hier.

Wie kann ich meinen bestehenden Strom- und/oder Gasvertrag kündigen?

Schreibe uns eine E-Mail an: service@energiehoch3.de. Bitte füge in den Betreff „Kündigung“ ein und füge dem Schreiben Deine aktuelle Vertragskontonummer bei. Selbstverständlich ist es auch möglich, online zu kündigen. Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du uns auch gerne (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1 anrufen.


Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Da unsere Produkte unterschiedliche Kündigungsfristen haben, lies bitte die betreffenden Kündigungsfristen in Deinen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nach.


Rechnungen


Warum kann ich meinen Abschlagsbetrag nur innerhalb bestimmter Grenzen ändern?

Dein Abschlagsbetrag wurde aufgrund Deines abgerechneten Verbrauchs bzw. einer Verbrauchsvorgabe berechnet. Die Änderung innerhalb bestimmter Grenzen soll eine eventuell erhöhte Nachforderung oder ein erhöhtes Guthaben bei Deiner nächsten Abrechnung verhindern. Für eine Änderung Deines Abschlags über diese Grenzen hinaus, wende Dich bitte telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 233 1 (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) oder per E-Mail an: service@energiehoch3.de an unser Kundenservice-Center.


Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsabrechnung?

In der Regel wird Deine Abrechnung ca. 1 Monat nach Beendigung des Abschlagsplanes erstellt. Normalerweise zahlst Du bei uns 11 Abschläge und im zwölften Monat erstellen wir dann Deine Jahresverbrauchsabrechnung.


Wo kann ich meinen aktuellen Abschlagsplan einsehen?

Deinen bisherigen Abschlagsplan kannst Du Deiner letzten Jahresabrechnung entnehmen. Solltest Du noch keine Abrechnung erhalten haben, ist Dein Abschlagsplan in Deiner Vertragsbestätigung dokumentiert.


Werde ich per E-Mail informiert, wenn eine neue Rechnung vorliegt?

Ja, sobald Deine Abrechnung erstellt ist, erhältst Du von uns eine Benachrichtigungs-E-Mail.


Wann erhalte ich meine Schlussrechnung?

Sobald wir von dem örtlichen Netzbetreiber alle abrechnungsrelevanten Daten erhalten haben, erstellen wir zeitnah Deine Abrechnung. In der Regel erfolgt die Abrechnung zwei bis vier Wochen nach dem Auszugstermin.


stromhoch3 für Unternehmen


Was ist stromhoch3 für Unternehmen?

stromhoch3 für Unternehmen ist unser Spezialangebot für Unternehmen und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch ab 10.001 kWh bis zu 100.000 kWh pro Verbrauchsstelle.


Wie kann ich stromhoch3 für Unternehmen bestellen?

Mit unserem Tarifrechner kannst Du unter Angabe Deiner Postleitzahl und Deines Jahresverbrauchs Deinen „stromhoch3 für Unternehmen“-Preis berechnen. Mit einem Klick auf „Kostenfrei wechseln“ bzw. „Jetzt wechseln“, gelangst Du direkt zu unserem Bestellformular.

Bei der Eingabe eines Jahresverbrauchs von über 10.000 kWh werden Dir die Optionen „Privat“ und „Gewerbe“ angeboten. Wähle „Gewerbe“ und anschließend „Kostenfrei wechseln“ bzw. „Jetzt wechseln“. Registrierungsformular ausfüllen, absenden und fertig.

Den Rest – auch die Kündigung bei Deinem bisherigen Stromversorger – übernehmen selbstverständlich wir für Dich. Nach etwa drei bis acht Wochen fließt stromhoch3 für Unternehmen durch Deine Leitung.

Übrigens ist der Wechsel zu stromhoch3 für Unternehmen absolut risikofrei – es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.


Ist der Wechsel zu stromhoch3 für Unternehmen kostenfrei?

Ja, natürlich! Und das Beste: Du zahlst keine Vorauskasse und keine Kaution.


Wie setzt sich der Strompreis für Unternehmen zusammen?

Dein Strompreis setzt sich aus dem Arbeitspreis, der Stromsteuer sowie der EEG-Umlage pro kWh und dem Grundpreis pro Monat zusammen.


Welche Daten benötige ich?

Alle benötigten Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung – um den günstigen Strom von stromhoch3 bestellen zu können, brauchen Sie u. a. diese Daten:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
  • Die Zählernummer Ihres Stromzählers
  • Den Namen Ihres bisherigen Stromlieferanten

Wie lange dauert der Wechsel zu stromhoch3 für Unternehmen?

In der Regel beginnt die Versorgung drei bis acht Wochen nach Abschluss des Vertrages. Kündigungsfristen bei Deinem bisherigen Stromlieferanten können den Wechsel zu stromhoch3 natürlich verzögern – wir halten Dich in diesem Falle auf dem Laufenden.


Wie komme ich auf Eurer Internetseite auf den Liefervertrag?

Du wählst Deinen Verbrauchstyp oder gibst alternativ Deinen Jahresverbrauch an und tippst Deine Postleitzahl ein. Nachdem Du Deinen stromhoch3-Preis errechnet hast, kommst Du über den „Kostenfrei wechseln“-Button bzw. „Jetzt wechseln“-Button zum Online-Registrierungsformular. Dieses ist gleichzeitig der Liefervertrag.


Ist eine Preisanpassung geplant?

Derzeit ist keine Preisanpassung angedacht! Sollte dies der Fall sein, wirst Du mindestens 6 Wochen vor einer Preisanpassung per E-Mail informiert.


Ich betreibe zwar ein Gewerbe, habe aber keine USt-IdNr. – was nun?

Kein Problem. Für die Registrierung ist die USt-IdNr. nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie die Umsatzsteuer für Ihr Gewerbe zu einem späteren Zeitpunkt absetzen wollen, können Sie die USt-IdNr. bei Ihrem zuständigen Finanzamt anfordern und unserem Kundenservice zur Anpassung Ihrer Abrechnungsdaten übermitteln.


Welche Kündigungsfristen muss ich bei stromhoch3 für Unternehmen beachten?

Du kannst jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Stromliefervertrag mit stromhoch3 für Unternehmen kündigen.


Was muss ich tun, wenn mein Verbrauch sich ändert?

Nichts. Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der stromhoch3-Jahresendabrechnung mitgeteilt. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Abschlag aber auch jederzeit selbst in Ihrem Online Kundencenter ändern.


Wie sind die aktuellen Preise?

Deinen Strompreis kannst du unter Angabe Deines Jahresverbrauchs mit unserem stromhoch3-Preisrechner berechnen.


Steuern & Abgaben


EEG-Umlage

Seit März 2000 ist das sog. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Zur Förderung der erneuerbaren Energien legt es u. a. für Solar- und Windparks, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen garantierte Vergütungsätze fest. Diese sind als EEG-Umlage ein großer Bestandteil der Stromkosten.


KWK-G-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde umgelegt.


Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17f EnWG

Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde in 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.


Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.


Umlage für abschaltbare Lasten § 18 AbLaV

Diese Umlage wurde erstmalig zum 1. Januar 2014 erhoben. Als abschaltbare Lasten gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie. Die Anbieter von sogenannten Abschaltleistungen erhalten für deren Bereitstellung sowie für jeden Abruf eine Vergütung.


Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.


Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und gilt seit April 1999. Sie ist eine indirekte Steuer und wird über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben. Circa 90 Prozent dieser Steuer fließen in die Rentenkasse.


Netznutzungsentgelte

Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.