Aktuelle Infos zu den neuen Gasumlagen

Anpassung der Gasspeicherumlage aufgrund der Umsatzsteueränderung


Um die Gaswirtschaft zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 zwei neue Umlagen eingeführt: die Gasbeschaffungs- und die Gasspeicherumlage. Die Gasbeschaffungsumlage i.H.v. 2,419 ct/kWh netto wurde zwischenzeitlich gekippt. Erhalten bleibt die Gasspeicherumlage.

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Gasspeicherumlage 0,199 ct/kWh inkl. USt (7 %). Die Mehrkosten für einen privaten Haushalt mit 20.000 kWh belaufen sich somit auf 39,80 Euro. Die Umlage ist vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2025 befristet und kann in einem Rhythmus von drei Monaten anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden.

Ab dem 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage wieder nach dem Regelsteuersatz von 19 Prozent versteuert und beträgt somit 0,221 ct/kWh inkl. USt.

 

Suchst Du Informationen zur Soforthilfe für Gaskunden im Dezember 2022? Hier erfährst Du mehr.

Fragen & Antworten

Was Gaskunden wissen sollten


Warum gab es eine Gasbeschaffungsumlage?

Die Bundesregierung plante die Einführung einer Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022 i.H.v. 2,419 Cent netto für jede Kilowattstunde (kWh). Die Umlage selbst wurde jedoch kurz nach Ihrer Einführung gekippt, so dass private Haushalte keine Mehrkosten aufgrund der Gasbeschaffungsumlage fürchten müssen.

Die ausbleibenden Gasmengen aus Russland haben die Preise im Gashandel weltweit stark ansteigen lassen. Um ihre Kunden wie vertraglich zugesichert zu beliefern, müssen Gasimporteure für den Ersatz der nicht von Russland gelieferten Menge auf den Energiemärkten Erdgas einkaufen. Dort müssen sie deutlich mehr zahlen als geplant – bis zum Zehnfachen des Vorkrisenniveaus. Diese Kosten konnten sie aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht weitergeben. Um Insolvenzen zu vermeiden und die Gaslieferkette in Deutschland aufrecht zu erhalten, sollten vom 1. Oktober an 90 Prozent der Mehrbelastung der Importeure per Umlage an alle Letztverbraucher weitergegeben. 10 Prozent ihrer Mehrkosten tragen die Importeure.


Warum gibt es die Gasspeicherumlage und was bedeutet sie?

Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt aktuell 0,155 ct/kWh inkl. USt (7 %).


Was hat die Bundesregierung bisher getan?

Schon Ende März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesichts leerer Gasspeicher in Deutschland die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, seit Juni gilt die zweite, die Alarmstufe. Zwischen April und Juli wurden das Energiewirtschaftsgesetz und das Energiesicherungsgesetz mehrfach geändert, um der neuen Lage Rechnung zu tragen. Ab Oktober beträgt die Steuer auf den gesamten Gasverbrauch 7 % statt wie bisher 19 % – befristet bis März 2024.

Wie gehen die Gasimporteure mit der Situation um?

Weil Gasimporteure die enormen Preisaufschläge gar nicht oder nur verzögert weitergeben können, sind diese besonders von einer schnellen Zahlungsunfähigkeit bedroht. Die Bundesregierung will Unternehmen wie beispielsweise Uniper, das wesentlich für die Gasversorgung ist, stabilisieren und damit kritische Infrastruktur schützen. Würde das Unternehmen kein Gas mehr kaufen, stünden auch die kommunalen Energieversorger mit leeren Händen da, trotz bestehender Verträge und Lieferpflichten.

Was heißt das für mich als Kunde eines Gastarifvertrags von energiehoch3?

Auch wir bekommen die neue Gasspeicherumlage in Rechnung gestellt und müssen sie an unsere Kunden weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst. Die Mehrwertsteuersenkung von 7 % statt wie bisher 19 % geben wir selbstverständlich an Dich weiter. Darüber hinaus werden wir weiterhin alles tun, um Nachteile für unsere Gaskunden abzuwenden.

Im Moment ist leider noch nicht absehbar, wie lange diese außerordentliche Energiemarktlage bestehen bleiben wird. Wir empfehlen Dir daher neben einem bewussten Umgang mit Energie, Deinen Abschlag im Online-ServiceCenter zu überprüfen und anzupassen. Falls Du bereits ein Schreiben zu Deinen neuen Preisen ohne Abschlagsanpassung erhalten hast, wird der Abschlag spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung neu berechnet. Um Nachzahlungen zu reduzieren, raten wir Dir dazu, die Möglichkeit der Abschlagsanpassung zu nutzen.

Eine Ablesung des Zählerstands bei Weitergabe der Umlage ist übrigens nicht erforderlich, dieser wird - das hat sich schon mehrfach bewährt - rechnerisch abgegrenzt.

Übrigens: Kunden, die noch eine Preisgarantie in ihren Verträgen haben, müssen die Umlage ebenfalls entrichten. Grundlage für die Weitergabe der Umlage sind die vereinbarten AVB. Die neue Umlage war bei Vertragsabschluss nicht bekannt und kann somit weitergegeben werden.


Was kann ich tun, um weniger Energie zu verbrauchen?

Mit unseren Tipps bei Strom und Gas sparen


Jeder kann mithelfen, dass auch in einer Mangelsituation so viele Menschen und Einrichtungen wie möglich Energie zur Verfügung haben. Dazu lohnt es sich schon jetzt den eigenen Verbrauch zu senken!

Überprüfe dafür z. B. Deine Geräteeinstellungen (Stand-by ausschalten), die Heizungseinstellung (schon eine um 1°C geringere Raumtemperatur pro Haushalt hat in Summe bundesweit einen deutlichen Spareffekt) und wähle Dein Fortbewegungsmittel so energiearm wie möglich.

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