Du wolltest schon immer wissen, was eine Kilowattstunde ist oder was sich hinter dem Begriff Netzbetreiber verbirgt? Dann nutze einfach unser Energielexikon. Hier findest Du Erklärungen zu fast allen Begriffen aus der Energiewelt.


Grundversorgung kurz erklärt

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederdruck (Endverteilstufe Gas) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen. Der Grundversorger ist im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität bzw. Gas (=Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung) ein Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas durchführt.

Wer ist mein Grundversorger?

Wenn Du nicht weißt, welches Unternehmen Dein Grundversorger ist, kannst Du Dich an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf die Grundversorgung.

Wie ist die Grundversorgung rechtlich geregelt?

Seit November 2016 gibt es zwei Verordnungen, die die Grundversorgung und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas regeln:

  1. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
  2. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)